
Hat ein Aktionär einen Vorschlag zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern gemacht und beantragt er in der Hauptversammlung die Wahl des von ihm Vorgeschlagenen, so ist über seinen Antrag vor dem Vorschlag des Aufsichtsrat s zu beschließen, wenn es eine Minderheit der Aktionär e verlangt, deren Anteile zusammen 10% des vertretenen Grundkapital s......
Gefunden auf
https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/abstimmung-%C3%BCber-wahlvorschl%C
Keine exakte Übereinkunft gefunden.